Die neuesten Unfallzahlen zeigen: Allein in NRW verunglückten laut NRW-Innenministerium im vergangenen Jahr über 16.700 Radfahrer, rund 1.700 mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Schwerverletzten stieg um 60 Prozent.
NRW ist kein Einzelfall, denn Pedelecs und E-Bikes sind auf dem Vormarsch und dementsprechend öfter in Unfälle verwickelt. Das gleiche gilt für die Straßen von Chemie- und Industrieparks, in denen es immer wieder zu brenzligen Situationen kommt. Deshalb müssen Fahrräder hier genauso sicher sein, wie auf öffentlichen Straßen. Dabei können Sie einiges tun, um Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gerecht zu werden.

Gefährdungsbeurteilung für’s Radfahren

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern Diensträder zur Verfügung? Dann gelten sie als Arbeitsmittel. Das bedeutet, dass Sie für deren sichere Funktion verantwortlich sind. Sie sollten daher regelmäßig – am besten jährlich – die Verkehrstauglichkeit der Diensträder durch eigene befähigte Handwerker oder eine Vertragswerkstatt prüfen lassen. Alternativ ist es möglich, dass ihre Mitarbeiter einzelne, vorab definierte Arbeiten am Fahrrad selbst übernehmen.
Wie für fast alles im Betrieb benötigen Sie auch für das Radfahren auf dem Werksgelände eine Gefährdungsbeurteilung. Dabei können Sie es sich recht einfach machen und die Anforderungen der Straßenverkehrsordnung auf das Werksgelände übertragen. Zusätzlich sollten Sie Sonderfälle regeln und zum Beispiel das Radfahren bei Glatteis oder Schnee komplett untersagen. Wichtig ist auch, sicherzustellen, dass Fahrer der immer beliebter werdenden E-Bikes nicht in die Nähe explosionsgeschützter Bereiche kommen. Auch auf private Räder haben Sie Einfluss: So müssen Sie kein privates Fahrrad auf’s Gelände lassen, das nicht Ihren Anforderungen entspricht.

Übrigens: Können Ihre Mitarbeiter ein Dienstfahrrad leasen – und zwar ganz gleich ob E-Bike oder normales Rad, gelten grundsätzlich die gleichen steuerlichen Regelungen wie beim Dienstwagen. Allerdings müssen sie für die private Nutzung zwischen dem 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 keinen geldwerten Vorteil versteuern.

Weniger Autoverkehr, mehr Bewegung, größere Fitness

Ein Dienstfahrrad hat viele Vorteile: Mit mehr Fahrrädern sinkt der Autoverkehr innerhalb des Werksgeländes. Doch noch wichtiger: Ganzjahres-Radfahrer sind im Schnitt zwei Tage weniger pro Jahr krank, als solche, die nur im Sommer radeln, ihr Auto oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Das zeigt eine Studie der Universität Bonn. Mit Dienstfahrrädern fördern Sie also die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter – allerdings sollten Sie dann konsequent auf das Tragen eines geeigneten Helms achten.
Auch wenn immer wieder die Diskussion über eine Helmpflicht hochkocht, grundsätzlich vorgeschrieben sind Fahrradhelme nicht einmal für E-Bikes. Um Konflikte mit Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu vermeiden, sollten Sie trotzdem vorgeben, dass für sämtliche Diensträder –am besten jedoch für alle Räder auf dem Werksgelände – Helme vorgeschrieben sind. Interessant eigentlich, dass Fahrradhelme überhaupt in der Diskussion stehen. Skifahrer sind da ein ganzes Stück weiter. Obwohl es auch hier keine Helmpflicht gibt, sieht man in den letzten Jahren kaum noch jemanden ohne Helm auf der Piste.

Für jeden Kopf gibt es den richtigen Helm

Grundsätzlich würde der Berufsgenossenschaft ein Industriehelm mit Kinnriemen genügen, obwohl ein solcher Helm natürlich für ganz andere Gefahren ausgelegt ist. Den vollen Schutz bietet dagegen nur ein Fahrradhelm nach DIN EN 1078 – am besten mit Reflektoren oder Licht und Insektenschutz in den Belüftungsöffnungen.

Vielleicht planen Sie ja, Ihre Mitarbeiter mit Helmen auszustatten. Hier macht es Sinn, sie von Anfang an mit einzubinden. Denn mit der größeren Akzeptanz werden die Helme deutlich häufiger getragen – und zwar nicht nur beruflich, sondern auch privat. Entscheiden Sie sich außerdem nicht nur für ein Modell, das all Ihren Mitarbeitern mehr oder weniger gut passen soll, sondern bedenken Sie, dass es auch sehr große und sehr kleine Köpfe gibt.
Für Kollegen, die während der Arbeit häufig einen Industriehelm tragen, ist darüber hinaus eine Tasche sinnvoll, damit sie die jeweils andere Kopfbedeckung nicht in der Hand halten oder irgendwie am Lenker baumeln lassen müssen. Wer dann noch auf gut sichtbare Kleidung achtet, hat schon viel für’s sichere Radeln getan.