Klimaanlagen mit mehr als 12 kW Kälteleistung müssen alle 10 Jahre von einer fachkundigen Person energetisch inspiziert werden. Was nach einer weiteren lästigen Prüfung klingt, bietet Betreibern jedoch die Chance, ihre Betriebskosten für die Klimatisierung deutlich zu senken.

Sind Sie betroffen? Die gesetzliche Grundlage.

§ 12 der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) fordert „Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW […]“ (EnEV §12 Abs.1) dazu auf, die Anlagen alle 10 Jahre von einer fachkundigen Person einer energetischen Inspektion unterziehen zu lassen. Im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme müssen Sie erstmals eine Inspektion durchführen. Der Wert von 12 kW ist schnell erreicht. Häufig fallen bereits Messwarten oder auch Büro- und Verwaltungstrakte mit wenigen klimatisierten Büros darunter. Nicht betroffen sind Anlagen in Wohngebäuden, aber auch Klimaanlagen, die vornehmlich Prozessabwärme abführen sollen, wie die Klimatisierung von EDV-Räumen.

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